längstens

längstens
längs|tens ['lɛŋstn̩s] <Adverb> (ugs.):
a) nicht länger als, im äußersten Fall, höchstens:
das hält er längstens eine Stunde aus.
b) nicht später als:
längstens in zwei Tagen bringe ich das Buch zurück.
Syn.: spätestens.

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lạ̈ngs|tens 〈Adv.; umg.; zeitl.〉
● er ist \längstens eine halbe Stunde dort gewesen; in \längstens zwei Stunden, zwei Wochen

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lạ̈ngs|tens <Adv.> (österr., sonst ugs.):
a) (in Bezug auf Zeitspannen) höchstens; keinesfalls länger als:
das hält er l. eine Stunde aus;
ich bleibe l. bis/bis l. morgen;
b) längst (1), seit Langem:
das ist mir schon l. bekannt.

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lạ̈ngs|tens <Adv.> (ugs.): a) nicht länger als, im äußersten Fall, höchstens: das hält er l. eine Stunde aus; Die Laufzeit der Anleihe beträgt l. 12 Jahre (NZZ 28. 1. 83, 11); b) nicht später als, spätestens: der Brief wird l. morgen bei dir sein; c) längst (1), seit langem: das ist mir schon l. bekannt; Der deutschen Öffentlichkeit müssen ja Zusammenhänge von Wissenschaft und Spionage l. vertraut sein (Sloterdijk, Kritik 615).

Universal-Lexikon. 2012.

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